Richtlinien der Schießgruppe
des Schützenverein Hilbeck 1829 e.V.
Grundlage dieser Richtlinien ist die Satzung
des Schützenverein Hilbeck 1829 e.V. in der jeweils gültigen Fassung.
1.Allgemeines
Die Schießgruppe soll den Schießsport im Schützenverein organisieren und fördern,
ebenso soll das Brauchtum und Vereinsleben gepflegt werden, hierzu gehört insbesondere
auch die Jugendarbeit.
Jugendliche und Erwachsene können jederzeit in die Schießgruppe eintreten. Das
Mindestalter beträgt 12 Jahre. Über die Aufnahme in die Schießgruppe entscheidet der
Schießgruppenvorstand.
Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind nicht stimmberechtigte
Mitglieder des Schützenvereins und beitragsfrei. Jugendliche nach Vollendung des
16. Lebensjahres und Erwachsene, sofern sie noch keine Mitglieder einer anderen
Unterabteilung sind (z.B. Avantgarde, Volkstanzkreis), sind durch die Schießgruppe
ordentliches Mitglied des Schützenvereins und beitragspflichtig. Der Austritt aus der
Schießgruppe hat schriftlich beim Leiter der Schießgruppe zu erfolgen.
Der Hauptverein erhält zur Jahreshauptversammlung eine aktuelle Mitgliederliste mit
Aufführung der Neuaufnahmen und Austritte.
2.Vorstand
Der Vorstand der Schießgruppe besteht aus dem 1.Schießwart als Leiter der
Schießgruppe, dem 2. Schießwart, dem Kassierer, dem Schriftführer und dem Jugendwart.
Der 1. Schießwart ist gleichzeitig vollwertiges Mitglied im Vorstand des Hauptvereins.
Kann der 1. Schießwart nicht an der Vorstandsarbeit (Vorstandssitzungen etc.) des
Hauptvereins teilnehmen, kann er von einem anderen Mitglied des
Schießgruppenvorstandes vertreten werden.
3.Mitgliederversammlungen
Einmal im Jahr wird eine Jahresversammlung aller Schießgruppenmitglieder abgehalten.
Mindestens folgende Punkte sind Bestandteil der Tagesordnung:
- Bekanntgabe neuer Mitglieder
- Jahresbericht
- Kassenbericht
- Bericht der Kassenprüfer
- Wahlen
Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder anwesend sind.
Eine Mitgliederversammlung kann jederzeit vom Leiter der Schießgruppe angesetzt
werden, wenn es die Gegebenheiten erfordern.
Der Schießgruppenvorstand hat innerhalb von 6 Wochen eine Mitgliederversammlung
einzuberufen, wenn 2/3 der Schießgruppenmitglieder dieses mit schriftlicher Angabe der
Gründe beantragen.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung hat durch schriftlichen Aushang im
Vereinslokal und im Schießstand, mindestens 10 Tage vorher zu erfolgen.
4.Wahlen
- Die Wahlen finden auf der Jahresversammlung der Schießgruppe statt.
- Alle anwesenden Mitglieder sind stimmberechtigt.
- Um in den Vorstand der Schießgruppe gewählt werden zu können muß das
16. Lebensjahr, als Schießwart das 18. Lebensjahr vollendet sein.
- Die Vorstandsmitglieder werden auf 2 Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
- Bei nur einem Wahlvorschlag kann per Handzeichen, bei mehr als einem Vorschlag
wird automatisch geheime Wahl durchgeführt.
- Es werden mindestens 2 Kassenprüfer gewählt, von denen mindesten einer das 18.
Lebensjahr vollendet haben muss. Einer dieser Kassenprüfer soll auch im Folgejahr die
Kasse prüfen.
5.Beiträge
a.Die Beiträge richten sich nach den Beiträgen des Schützenvereins.
b.Ist das Schießgruppenmitglied bei der Aufnahme in die Schießgruppe schon Mitglied in
einer anderen Abteilung des Schützenvereins und zahlt dort den vollen Mitgliedsbeitrag,
so ist der Mitgliedsbeitrag an den Schützenverein mit diesem abgegolten. Es kann aber
ein zusätzlicher Beitrag von der Schießgruppe erhoben werden.
c.Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit 15,- Euro.
6.Ausschluss aus der Schießgruppe
Bei groben Verstößen erfolgt ein Ausschluss aus der Schießgruppe auf Antrag und
Vorschlag des Vorstandes, 4/5 Beschluss der Versammlung und Zustimmung des
1.Vorsitzenden des Schützenvereins.
Ein Ausschluss kann auch erfolgen, wenn mehrere Beiträge eines Mitglieds nicht bezahlt
wurden. Hierüber entscheidet der Schießgruppenvorstand mit dem Vorsitzenden des
Hauptvereins.
7.Prinzenschießen
Rechtzeitig, vor dem Bezirksprinzenschießen, wird ein vereinsinternes Prinzenschießen
unter den Mitgliedern der Schießgruppe durchgeführt und zwar in den Altersklassen:
Schüler und Jugend. Die ermittelten „Prinzen“ vertreten die Schießgruppe beim
Bezirksprinzenschießen. Geschossen wird nach den Richtlinien des Bezirkes.
8.Ü30-Meisterschießen
Einmal im Jahr wird ein Ü30-Meisterschütze ermittelt. Teilnehmen hieran kann jedes
Mitglied der Schießgruppe welches das 30. Lebensjahr vollendet hat und regelmäßig am
Trainingsschießen und sonstigen Veranstaltungen der Schießgruppe teilnimmt. Stichtag ist
das Datum des Schießens. Die Gestaltung des Ü30-Meisterschießens ist Aufgabe der
Teilnehmenden.
9.Sonstiges
Die Schießgruppe bemüht sich durch Veranstaltungen das Vereins- und Dorfleben zu
bereichern, die Gemeinschaft zu pflegen und sich nach Ihren Möglichkeiten auf allen
Ebenen (Verein, Dorf, Bezirk, ...) aktiv zu beteiligen und einzubringen.
Werl-Hilbeck, Dezember 2003
SCHÜTZENVEREIN HILBECK 1829
