Richtlinien der Schießgruppe

des Schützenverein Hilbeck 1829 e.V.


Grundlage dieser Richtlinien ist die Satzung

des Schützenverein Hilbeck 1829 e.V. in der jeweils gültigen Fassung.


 

1.Allgemeines

Die Schießgruppe soll den Schießsport im Schützenverein organisieren und fördern,

ebenso soll das Brauchtum und Vereinsleben gepflegt werden, hierzu gehört insbesondere

auch die Jugendarbeit.

Jugendliche und Erwachsene können jederzeit in die Schießgruppe eintreten. Das

Mindestalter beträgt 12 Jahre. Über die Aufnahme in die Schießgruppe entscheidet der

Schießgruppenvorstand.

Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind nicht stimmberechtigte

Mitglieder des Schützenvereins und beitragsfrei. Jugendliche nach Vollendung des

16. Lebensjahres und Erwachsene, sofern sie noch keine Mitglieder einer anderen

Unterabteilung sind (z.B. Avantgarde, Volkstanzkreis), sind durch die Schießgruppe

ordentliches Mitglied des Schützenvereins und beitragspflichtig. Der Austritt aus der

Schießgruppe hat schriftlich beim Leiter der Schießgruppe zu erfolgen.

Der Hauptverein erhält zur Jahreshauptversammlung eine aktuelle Mitgliederliste mit

Aufführung der Neuaufnahmen und Austritte.

 

2.Vorstand

Der Vorstand der Schießgruppe besteht aus dem 1.Schießwart als Leiter der

Schießgruppe, dem 2. Schießwart, dem Kassierer, dem Schriftführer und dem Jugendwart.

Der 1. Schießwart ist gleichzeitig vollwertiges Mitglied im Vorstand des Hauptvereins.

Kann der 1. Schießwart nicht an der Vorstandsarbeit (Vorstandssitzungen etc.) des

Hauptvereins teilnehmen, kann er von einem anderen Mitglied des

Schießgruppenvorstandes vertreten werden.

 

3.Mitgliederversammlungen

Einmal im Jahr wird eine Jahresversammlung aller Schießgruppenmitglieder abgehalten.

Mindestens folgende Punkte sind Bestandteil der Tagesordnung:

- Bekanntgabe neuer Mitglieder

- Jahresbericht

- Kassenbericht

- Bericht der Kassenprüfer

- Wahlen

Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder anwesend sind.

Eine Mitgliederversammlung kann jederzeit vom Leiter der Schießgruppe angesetzt

werden, wenn es die Gegebenheiten erfordern.

Der Schießgruppenvorstand hat innerhalb von 6 Wochen eine Mitgliederversammlung

einzuberufen, wenn 2/3 der Schießgruppenmitglieder dieses mit schriftlicher Angabe der

Gründe beantragen.

Die Einladung zur Mitgliederversammlung hat durch schriftlichen Aushang im

Vereinslokal und im Schießstand, mindestens 10 Tage vorher zu erfolgen.

 

4.Wahlen

- Die Wahlen finden auf der Jahresversammlung der Schießgruppe statt.

- Alle anwesenden Mitglieder sind stimmberechtigt.

- Um in den Vorstand der Schießgruppe gewählt werden zu können muß das

16. Lebensjahr, als Schießwart das 18. Lebensjahr vollendet sein.

- Die Vorstandsmitglieder werden auf 2 Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

- Bei nur einem Wahlvorschlag kann per Handzeichen, bei mehr als einem Vorschlag

wird automatisch geheime Wahl durchgeführt.

- Es werden mindestens 2 Kassenprüfer gewählt, von denen mindesten einer das 18.

Lebensjahr vollendet haben muss. Einer dieser Kassenprüfer soll auch im Folgejahr die

Kasse prüfen.

 5.Beiträge

a.Die Beiträge richten sich nach den Beiträgen des Schützenvereins.

b.Ist das Schießgruppenmitglied bei der Aufnahme in die Schießgruppe schon Mitglied in

einer anderen Abteilung des Schützenvereins und zahlt dort den vollen Mitgliedsbeitrag,

so ist der Mitgliedsbeitrag an den Schützenverein mit diesem abgegolten. Es kann aber

ein zusätzlicher Beitrag von der Schießgruppe erhoben werden.

c.Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit 15,- Euro.

 

6.Ausschluss aus der Schießgruppe

Bei groben Verstößen erfolgt ein Ausschluss aus der Schießgruppe auf Antrag und

Vorschlag des Vorstandes, 4/5 Beschluss der Versammlung und Zustimmung des

1.Vorsitzenden des Schützenvereins.

Ein Ausschluss kann auch erfolgen, wenn mehrere Beiträge eines Mitglieds nicht bezahlt

wurden. Hierüber entscheidet der Schießgruppenvorstand mit dem Vorsitzenden des

Hauptvereins.

 

7.Prinzenschießen

Rechtzeitig, vor dem Bezirksprinzenschießen, wird ein vereinsinternes Prinzenschießen

unter den Mitgliedern der Schießgruppe durchgeführt und zwar in den Altersklassen:

Schüler und Jugend. Die ermittelten „Prinzen“ vertreten die Schießgruppe beim

Bezirksprinzenschießen. Geschossen wird nach den Richtlinien des Bezirkes.

 

8.Ü30-Meisterschießen

Einmal im Jahr wird ein Ü30-Meisterschütze ermittelt. Teilnehmen hieran kann jedes

Mitglied der Schießgruppe welches das 30. Lebensjahr vollendet hat und regelmäßig am

Trainingsschießen und sonstigen Veranstaltungen der Schießgruppe teilnimmt. Stichtag ist

das Datum des Schießens. Die Gestaltung des Ü30-Meisterschießens ist Aufgabe der

Teilnehmenden.

 

9.Sonstiges

Die Schießgruppe bemüht sich durch Veranstaltungen das Vereins- und Dorfleben zu

bereichern, die Gemeinschaft zu pflegen und sich nach Ihren Möglichkeiten auf allen

Ebenen (Verein, Dorf, Bezirk, ...) aktiv zu beteiligen und einzubringen.

 

 

Werl-Hilbeck, Dezember 2003